Erste Erwähnung im Jahr 1300


Kloster Schönthal

Allen, die dieses Schreiben zu Gesicht bekommen, sei zu wissen getan, daß ich R. v. W. erkläre und beschwöre, daß der ganze Streit, den es vordem zwischen mir und den Augustinern von Schönthal über gewisse in der Pfarrei Retz gelegene Zehenten gegeben, freundschaftlich beigelegt worden ist und zwar in der Weise, daß besagte Mönche alle Zehenten welche sie im Jahr 1300 von mir oder meinem Vater inne hatten, frei und friedlich, widerspruchslos für immer besitzen sollten.

Weiter wird noch dazu gegeben der Zehent in Wildenreuth (Wildenriut lt. Schreibweise der Urkunde) auf dem Hofe, der einstens zu Hirschau gehört hat, und der Zehent in Grob, welchen Heinrich in D. (Dietholtschirchen) von mir nach feudalem Rechte erlangt hat. Diese Zehenten sollen die genannten Mönche für immer besitzen im frommen Gedenken der Seele meines Bruders, meiner Vorfahren sel. Angedenkens und zu Stütz und Fromm meiner eigenen Seele.

Ausserdem sei kundgetan, daß bei derselben Abmachung die Schönthaler Mönche versprochen haben und versprechen, daß sie sich niemals in die Verhältnisse auf meinen Gütern, schon länger besessen oder erst erworbene Zehenten einmischen wollen, ausser mit meinem Wissen und Zustimmung.

Damit auch in Zukunft über den zustande gekommenen Vergleich keinerlei Zweifel entstehen können, haben wir diesen Brief abfassen lassen und mit meinem Siegel und dem der genannten Mönche versehen lassen.

So geschehen Anno 1300 am Vortag des Festes Marie in Birnburg.

Zeugen: Fr. Conr. v. Pesing, Fr. Conr. v. Huesteten, Herr Wolfram von Geygant und Tann, Ulrich von Menschendorf und andere mehr.
(Mit 2 etwas beschädigten Siegeln)

Kloster Schönthal Band 26, Seite 56
Es handelt sich um eine Übersetzung aus dem Lateinischen


Auszug aus den Büchern des Klosters Schönthal

Band 9, Seite 227 19. November 1369

Michael Wild von Wellenreuth verkauft dem Herzog Rupprecht dem Älteren von Bayern seinen Hammerstadt in der Trabitz, die jährlich gibt 6 Pfd 7 Halber Zins und Eisen auf ein Wagen, nebst dem daranliegenden Weiher an der Naab, der jährlich gibt 8 Pfd. 7 Halber Zins und Eisen zu einem Pflug und einen Hof an der Trabitz (Torbitz) um 300 Pfd. 7 Haller (Heller ?)

Auszug aus den Rächern des Klosters Schönthal

Band 10, Seite 149 8. Februar 1385

Arnold Hirzzenger von Ebenöd anstatt des Ott Adertzhauser Richters in Waldeck zu Gericht sitzend entscheidet auf die Klage, welch Ott Adertzhauser anstatt des Herzogs Ruprecht des Jüngsten in Bayern gegen Jacob und Wolfhardt die Wilden wegen Beschädigung gestellt hat, daß Ott Adertzhauser gegen die genannten Wilden auf Wellenreuth und ihr Habe in der Herrschaft Waldeck 1000 Mark Silbers mit den Rechten behabt habe.
G. am Mickten nach Lichtmeß.