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Begriffserklärungen und alte Bezeichnungen


A

Arbeiter(kranken)unterstützungsverein
Arbeiterkrankenunterstützungsvereine wurden um die Jahrhundertwende zum 20. Jahrhundert gegründet. Hintergrund war, dass Arbeiter, die meist als Tagelöhner ihren Lebensunterhalt verdienten, im Krankheitsfall von heute auf morgen ohne Lohn und somit ohne Einkommen waren. Das konnte die betroffene Familie in große Not stürzen.
Aus dieser Notlage heraus schlossen sich, meist in Gemeinden mit hohem Arbeiteranteil, die Arbeiter zu Arbeiterkrankenunterstützungsvereinen zusammen. Sie kauften sich mit einer Eintrittsgebühr in den Verein ein, zahlten einen wöchentlichen Beitrag von wenigen Pfennigen und konnten im Notfall auf die Solidarität der Vereinsmitglieder vertrauen.
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit unterstützte der Verein seine Mitglieder mit einem Krankentagegeld, das nicht üppig war, aber ausreichte, die schlimmste Not zu lindern. Dazu gab es im Todesfall zumeist eine Unterstützung für die Hinterbliebenen zur Begleichung der Begräbniskosten.
Um Missbrauch zu verhindern, gab es in den Vereinen Krankenkontrolleure, die auch Hausbesuche machten, um zu prüfen, ob das krank gemeldete Mitglied tatsächlich krankheitsbedingt nicht arbeiten konnte oder sich möglicherweise nur die Unterstützung des Vereins erschleichen wollte.


G

Gulden
Der Gulden bezeichnete ursprünglich eine Goldmünze, später aber auch eine Recheneinheit und eine Silbermünze. Daher unterscheidet man Goldgulden, Rechnungsgulden und Silbergulden.
Von der ersten Goldmünze dieser Art, dem Florentiner (Fiorino d’oro), lateinisch florenus aureus, leiten sich sowohl die Namen Floren oder Florene (deutsch), Florijn (niederländisch), Florin (französisch und englisch) und Forint (ungarisch) ab als auch die international gängigen Abkürzungen fl. oder f. Demgegenüber setzte sich im Süden und Westen des Heiligen Römischen Reiches schon früh der Name Gulden durch (gekürzt aus mittelhochdeutsch guldin pfenninc oder guldin pfennic).

 

Gravamen

Gravamen (von lat. gravis = schwer; Plural: Gravamina) ist ein Begriff aus dem Mittelalter und bezeichnet:
• eine Beschwerde oder einen Vorwurf gegen Kirche und Klerus oder den Lehnsherren.
• einen Einwand gegen Aussagen einer kirchlichen Bekenntnisschrift
• eine von den Untertanen zu erbringende Abgabe an den Lehnsherren oder die Kirche
• allgemein eine Beeinträchtigung oder Belastung der Untertanen im Zivilprozessrecht den noch strittigen Teil eines eingeklagten Forderungsbetrags.

Im Bereich des weltlichen Rechts bedeutete die Möglichkeit der Einbringung von Gravamina (Remonstranz) eines der wichtigsten Rechte der Landstände. Damit war die Möglichkeit der Einwirkung auf die landesherrliche Bürokratie gegeben. Auch waren Gravamina ein Mittel der Landstände, sich bei den Landtagen als Sachwalter ihrer Untertanen darzustellen.

Gravamina wurden in diesem Zusammenhang häufig in Particular- und Generalgravamina unterschieden. Erstere waren solche einzelner Gemeinden, bzw. bestimmter Gruppen oder Individuen. Generalgravamina betrafen das ganze Land.


H

Hintersassen
(in der Regel Plural) (auch: Hintersättler, Hintersässen, Hintersiedler, Kossaten, Kossäten, Kleinhäusler, Beisassen) waren Landleute, welche ohne geschlossene Güter, nur mit einem Haus, Garten oder einzelnen Feldern „angesessen“ waren. Die Bezeichnung wurde vom Mittelalter bis zur Bauernbefreiung verwendet.
Im Mittelalter wurde Hintersasse mit der Bedeutung „die hinter einem Herren sitzen“ auch als Sammelbegriff für die vom Grundherrn abhängigen Bauern gebraucht. Neben persönlich freien Hintersassen, die rechts- und vermögensfähig waren und „nur“ wirtschaftlich und sachrechtlich zu Leistungen verpflichtet waren, existierten halb- und unfreie Hintersassen, die Hörigen, in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis.


K

Karriol
(Das Karriol (auch Kariol, die Karriole, veraltet: Karjole; aus dem Französischen carriole, ein Diminutiv vom keltischen carrus = Karren ist ein Halbwagen, ein leichtes, einachsiges Fuhrwerk, auf dem neben dem Kutscher noch ein bis zwei Personen Platz haben.
Der Wagenkorb wird mancherorts als Benne bezeichnet.
Karriolpost (andernorts: Karrenpost) nannte man einen ein- oder zweiachsigen Briefpostwagen, der auch Personen befördern durfte. Er wurde von einem Pferd gezogen und für Nebenstrecken, beispielsweise im Preußischen Postwesen eingesetzt.


L

Landsassen
Als Landsassen (kurz: Lansten beziehungsweise landsässige Untertanen) wurden in Deutschland im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit diejenigen Grundherren oder Adeligen bezeichnet, die im Gegensatz zu den Reichsunmittelbaren der direkten Herrschaft eines Territorialherrn unterworfen waren.
Bei Landsassen handelte es sich um jenen Personenkreis, der keiner grundherrlichen oder städtischen Gerichtsbarkeit unterworfen war, sondern seinen Gerichtsstand beim Landesfürsten hatte. In der Regel war die Landsässigkeit an den Besitz eines Gutes im jeweiligen Territorium gebunden. Meistens waren die Landsassen Adlige, auch direkt dem Fürsten unterstehende Korporationen wie z. B. Klöster konnten landsässig sein. Mancherorts gab es auch landesunmittelbare Freibauern.
Landsässigkeit war stets eine der Voraussetzungen für die Zulassung zum ständischen Landtag.

Landsassengut
Als Landsassengut wurde ein (in meist adeligem Besitz befindliches) mit der Landsassenfreiheit ausgestattetes Landgut bezeichnet. Ähnlich wie die Inhaber von Hofmarken und Rittergütern übten die Inhaber von Landsassengütern im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit meist auch Verwaltungs- und Gerichtsfunktionen aus, so die niedere Gerichtsbarkeit über ihre Untertanen. An der Wende zum 19. Jahrhundert wurden diese Gerichte meist in sogenannte Patrimonialgerichte überführt.


S

Stuhlfauth Heinrich
Heinrich Stuhlfauth (* 11. Januar 1896 in Nürnberg; † 12. September 1966 ebenda), auch „Heiner“ gerufen, war ein deutscher Fußballtorwart. Von 1916 bis 1933 spielte er beim 1. FC Nürnberg, für den er insgesamt 606 Einsätze in der ersten Mannschaft bestritt. Stuhlfauth absolvierte 21 Länderspiele für die deutsche Fußballnationalmannschaft und war zeitweise deutscher Rekordnationalspieler.


 

Sch

Scharwerk
Die Bezeichnung Scharwerk kommt von dem althochdeutschen Wort "scara" für Schar, Haufen. Es bezeichnete Arbeiten, die von mehreren Leuten, einer „Schar“, abwechselnd für einen Herrn oder eine Domäne zu leisten waren (Frondienst). Die Personen nannten sich offiziell Scharwerker.
Nach der Art der Arbeiten kann man unterscheiden zwischen solchen,
• die der Landwirtschaft des Herrn dienten (zum Beispiel Mithilfe bei der Feldbestellung),
• die von ländlichen Gewerbebetrieben zu leisten waren (wie Getreide mahlen oder Bier brauen),
• die das herrschaftliche Verkehrs- und Transportwesen unterstützten (durch Hilfe beim Straßenbau, Erledigung von Botengängen) und solchen,
• die zur Herrschaftsausübung beitrugen (durch Bereitstellung von Quartier und Verpflegung für Beamte, Mithilfe beim Bau von Burgen und Befestigungen).
Derartige Leistungen waren meist nach dem Zeitaufwand oder der sachlichen Aufgabe begrenzt und stellten einen Teil des Entgelts für die Überlassung von Leihgütern dar. Scharwerksdienste sind seit der karolingischen Zeit nachgewiesen. In späteren Zeiten wurde das Scharwerk auch für die Dorfgemeinschaft geleistet, vor allem beim Wegebau, Gewässerschutz, zur Ortsverschönerung oder bei gemeinsamen Arbeitseinsätzen im Gemeindewald.
Das Scharwerk musste an zwei bis drei Tagen in der Woche geleistet werden, wurde aber oft auch täglich verlangt. Nur an Sonntagen und großen Festtagen sollte niemand zum Scharwerk gerufen werden. Eine Befreiung vom Scharwerk musste mit Geld oder Naturalien an den Gutsherrn abgegolten werden. Das Scharwerk wurde 1802 in Ostpreußen aufgehoben.


Z

Zehnt
Der Begriff Zehnt, Zehent, Zehnter, Zehend, der Zehnte (auch Kirchenzehnter; lateinisch decenia, mittelniederdeutsch: teghede) oder Dezem (von lateinisch decem „zehn“) bezeichnet eine etwa zehnprozentige Steuer in Form von Geld oder Naturalien an eine geistliche (etwa Tempel, Kirche) oder eine weltliche (König, Grundherr) Institution.
Eine solche Abgabe war bereits im Altertum in verschiedenen Kulturen nicht nur des Orients bekannt und über das Mittelalter bis in die frühe Neuzeit üblich.