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Begriffserklärungen und alte Bezeichnungen
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Gravamen Gravamen (von lat. gravis = schwer; Plural: Gravamina) ist ein Begriff aus dem Mittelalter und bezeichnet: Im Bereich des weltlichen Rechts bedeutete die Möglichkeit der Einbringung von Gravamina (Remonstranz) eines der wichtigsten Rechte der Landstände. Damit war die Möglichkeit der Einwirkung auf die landesherrliche Bürokratie gegeben. Auch waren Gravamina ein Mittel der Landstände, sich bei den Landtagen als Sachwalter ihrer Untertanen darzustellen. Gravamina wurden in diesem Zusammenhang häufig in Particular- und Generalgravamina unterschieden. Erstere waren solche einzelner Gemeinden, bzw. bestimmter Gruppen oder Individuen. Generalgravamina betrafen das ganze Land. |
H Hintersassen |
K Karriol |
L Landsassen Landsassengut |
S Stuhlfauth Heinrich |
Sch Scharwerk |
Z Zehnt |